Gynäkologie

  • Gynäkologische Krebsvorsorge

    Eine jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung ist für alle Frauen in Deutschland ab dem 20. Geburtstag empfohlen. Sie umfasst:

    • Gespräch

    • Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane, ggf. mit Abstrichdiagnostik

    • Abtasten der Brust inkl. Anleitung zur Selbstuntersuchung (ab dem 30. Lebensjahr)

    In gewissen Zeitabständen werden im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung Abstriche vom Gebärmutterhals entnommen. Hierdurch kann man Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs frühzeitig erkennen. Bei Auffälligkeiten werden Sie von uns informiert. Je nach Befund werden Ihnen Kontrolluntersuchungen empfohlen. Falls erforderlich erhalten Sie von uns eine Überweisung an eine spezielle Dysplasiesprechstunde. Dort wird der Muttermund nochmals genau untersucht und ggf. Proben entnommen. Selbst wenn hierbei höhergradige Auffälligkeiten entdeckt werden, ist in aller Regel maximal ein kleiner ambulanter Eingriff erforderlich, um eine vollständige Heilung zu erreichen.

    Bei regelmäßiger Teilnahme an der Vorsorge ist die Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs extrem unwahrscheinlich. Deshalb möchten wir Sie hierzu unbedingt ermutigen!

    Mammographie-Screening

    Für Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren wird zudem alle 2 Jahre die Teilnahme am Mammographie-Screening empfohlen. Hierbei wird in einer Einrichtung der Radiologie eine Röntgenaufnahme der Brust angefertigt, auf der sich Hinweise auf Vorstufen oder auch eine bereits bestehende Brustkrebserkrankung zeigen können.

    Dieser Verdacht muss dann mit weiteren Untersuchungen abgeklärt werden. Auch wenn diese Untersuchung manchen Frauen Angst macht: Brustkrebs ist leidereine häufige Erkrankung, die aber bei frühzeitiger Erkennung gut behandelt werden kann – in der Regel mit exzellenten Heilungschancen. Wir empfehlen Ihnen, diese Chance wahrzunehmen!

  • Die Vaginalsonographie ermöglicht eine deutlich genauere Beurteilung der inneren Geschlechtsorgane als die einfache Tastuntersuchung. Eine solche Ultraschalluntersuchung kann insbesondere zur frühzeitigen Erkennung von Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut oder der Eierstöcke, aber auch zur Überprüfung des korrekten Sitzes eines Intrauterinpessars („Spirale“) sinnvoll sein. In diesen Fällen wird die Methode von den Krankenkassen aber nicht bezahlt. Wir bieten Ihnen die Untersuchung daher als individuelle Gesundheitsleistung an.

    Sprechen Sie uns bei Fragen dazu gerne an!

  • Die Ultraschalluntersuchung der Brust ist eine anerkannte Methode zur Früherkennung von Brustkrebs. Besonders bei dichtem Brustdrüsengewebe hat diese Methode im Vergleich zur Mammographie sogar Vorteile in der Erkennung von bösartigen Veränderungen.

    Die Untersuchung muss von den Patientinnen in aller Regel selbst bezahlt werden, weshalb sie von uns als Selbstzahlerleistung angeboten wird. Manche Patientinnen wünschen mehr Sicherheit und nehmen das Angebot einer solchen Ultraschalluntersuchung z.B. im Jahr zwischen zwei Mammographien wahr. Andere fürchten die Mammographieuntersuchung und setzen als Alternative auf den Ultraschall. Aber: Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile, und im Ultraschall lassen sich Brustkrebs-Vorstufen nicht zuverlässig diagnostizieren. Wir möchten Sie daher in jedem Fall dazu ermutigen, am Mammographiescreening teilzunehmen.

  • Eine sichere Verhütung verschafft uns Frauen Freiheit und ein beruhigendes Gefühl. Die Methode muss jedoch auch zur einzelnen Frau passen. Wir finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Methode – in Bezug auf medizinische Umstände und Ihr individuelles Empfinden. Gerne beraten wir Sie hierbei bezüglich hormoneller und nichthormoneller Empfängnisverhütung.

  • „Sich-in-der-eigenen-Haut-Wohlfühlen“ ist ein Anspruch von Frauen jeden Alters. Manche haben während der Wechseljahre aber Beschwerden, die sie in Ihrem Wohlbefinden deutlich einschränken können. Gerne besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Symptomlinderung. Dabei ist bei weitem nicht iimmer die Einnahme von Hormonen erforderlich. Die Therapie von Wechseljahrsbeschwerden kann je nach Symptombild, Vorerkrankungen und Bedürfnissen der Patientin sehr unterschiedlich aussehen – lassen Sie uns gemeinsam den für Sie besten Weg finden.

  • Eine Krebsdiagnose ist in jedem Fall ein einschneidendes Ereignis. Wir begleiten Sie durch diese herausfordernde Zeit und übernehmen auch die Tumornachsorge. Dafür werden Sie in regelmäßigen Abständen zu uns einbestellt. Es folgt dann ein Gespräch, in dem wir herausfinden möchten, ob es Hinweise auf eine Verschlechterung der Erkrankung gibt. Wir überprüfen zudem laufende Therapien und besprechen, wie Sie mit diesen zurechtkommen. Dem schließt sich eine körperliche Untersuchung, in der Regel mit Ultraschall, an. Zudem leiten wir notwendige Nachsorgeuntersuchungen in die Wege. Sollten sich aus den Untersuchungen Auffälligkeiten ergeben, werden wir die erforderliche weitere Diagnostik veranlassen. Bitte bringen Sie zu jedem Termin Ihren Nachsorgekalender mit!

  • Faktoren wie zunehmendes Alter, Übergewicht, chronischer Husten und vaginale Geburten in der Vergangenheit begünstigen die Entwicklung von Senkungs- und Inkontinenzbeschwerden. Dies ist ein sehr häufiges Problem, über das aber wenig gesprochen wird. Vertrauen Sie sich uns an – es gibt viele Therapiemöglichkeiten, die Ihnen helfen können, sich wieder wohler zu fühlen: Lebensstiländerung, Beckenbodengymnastik, eine niedrigdosierte Hormontherapie der Schleimhäute, Medikamente, Pessaranpassung oder Überweisung zur Operation – wir finden den für Sie richtigen Weg.

  • Der erste Frauenarztbesuch – für viele junge Mädchen ein Termin, dem man mit etwas Bauchgrummeln entgegensieht. Dafür besteht aber kein Grund. Wir möchten, dass du dich wohlfühlst und berücksichtigen deine Wünsche. Du entscheidest, ob du alleine oder in Begleitung eines Elternteils kommen möchtest, und eine Untersuchung findet selbstverständlich nur insoweit statt, wie du damit einverstanden bist. Anlass zur ersten Vorstellung beim Frauenarzt sind meist Beschwerden wie Regelschmerzen oder der Wunsch nach einer sicheren Verhütung. Du kannst dich uns aber natürlich auch bei anderen Problemen anvertrauen. Die Schweigepflicht gilt dabei selbstverständlich – falls nicht anders gewünscht – auch gegenüber deinen Eltern. Wichtig: Bitte bring deinen Impfpass zum Termin mit!

  • Bleibt der Kinderwunsch über einen längeren Zeitraum unerfüllt, macht sich rasch Hoffnungslosigkeit breit. Wir stehen Ihnen in dieser Situation zur Seite. Oft ergeben sich schon durch die Erhebung der genauen Krankengeschichte eines Paares konkrete Hinweise auf mögliche Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit.Aussagekräftige Befunde erhalten wir zudem aus körperlicher Untersuchung und Ultraschall sowie ggf. einer Hormondiagnostik. Falls erforderlich leiten wir weitere Diagnostik in die Wege. Im Falle einer hormonellen Störung als Ursache der Kinderlosigkeit können wir Ihnen eine Stimulationstherapie anbieten. Sollten andere Gründe vorliegen oder keine gefunden werden, verweisen wir sie rechtzeitig an ein Kinderwunschzentrum, das sie gut weiterbetreuen und ihren Wunsch hoffentlich bald in Erfüllung gehen lassen wird.

Geburtshilfe

  • Mit dem positiven Schwangerschaftstest beginnt eine aufregende Zeit. Wir freuen uns Sie dabei begleiten zu dürfen. Bitte melden Sie sich nach Feststellung einer Schwangerschaft telefonisch bei uns. Gemeinsam kann dann entschieden werden, wann eine erste Vorstellung in unserer Sprechstunde sinnvoll ist. Bei den anfangs vier-, dann zweiwöchentlichen Terminen wird jeweils ihr Blutdruck gemessen, ihr Urin untersucht sowie ihr Gewicht notiert. In gewissen Abständen erfolgt eine Blutabnahme für verschiedene Laboruntersuchungen. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen zudem für alle Frauen drei Ultraschalluntersuchungen während einer Schwangerschaft vor. Wenn der errechnete Geburtstermin näherrückt, werden wir uns mit Ihnen über den Geburtsmodus unterhalten und Sie erhalten das Angebot zur Vorstellung in der Geburtsklinik.

    Sollten sich während der Schwangerschaft Hinweise auf eine Risikokonstellation ergeben, kann es sein, dass mehr Untersuchungen erforderlich sind. Dies werden wir dann individuell mit Ihnen besprechen.

    Wichtig: Bitte zu jedem Termin Mutterpass (ggf. auch bestehende alte Mutterpässe) und Impfausweis mitbringen.

  • Die gesetzlichen Krankenkassen richten sich bei der Übernahme ihrer Leistungen nach den Mutterschaftsrichtlinien. Hier sind für die gesamte Dauer einer Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Weitere Ultraschalluntersuchungen können jedoch durchaus sinnvoll sein, z.B.

    • bei der Schwangerschaftsfeststellung, um den korrekten Sitz der Schwangerschaft sicherzustellen und die Herzaktion überprüfen zu können

    • im weiteren Verlauf der Schwangerschaft, um die Fruchtwassermenge und das regelrechte Wachstum Ihres Kindes zu überprüfen (besonders sinnvoll um die 36. SSW)

    Auffälligkeiten, z.B. des kindlichen Schätzgewichts, sollten möglichst frühzeitig erkannt werden, um dem weiter nachgehen zu können und eine entsprechende Therapie und Überwachung einleiten zu können. Wir bieten Ihnen daher bei jeder Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung eine Ultraschalluntersuchung an. Diese ist außerhalb der vorgesehenen Ultraschall-Screeningtermine eine Selbstzahlerleistung. Gerne informieren wie Sie hierzu im persönlichen Gespräch.

  • Ein nicht-invasiver Pränataltest ist eine Blutuntersuchung bei der werdenden Mutter. Er wird frühestens ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Im Blut der Mutter befinden sich während der Schwangerschaft auch Erbinformationen des Kindes. Dies ermöglicht die Untersuchung des Kindes auf genetische Merkmale schon vor der Geburt.

    NIPT auf Trisomie 13, 18 und 21:
    In bestimmten Fällen wird in Deutschland ein Test auf die genetischen Veränderungen Trisomie 13, 18 und 21 von den Krankenkassen bezahlt – ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, müssen wir im individuellen Austausch mit Ihnen gemeinsam entscheiden. Wichtig ist es hierbei, sich über die Erkrankungen zu informieren und sich Gedanken zu machen, ob man diese Information überhaupt wünscht – und wenn ja, wie man damit umgehen würde. Der Ausschluss einer Trisomie bedeutet zudem auch keine Garantie für ein gesundes Kind. Hierzu werden wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich beraten.

    NIPT Rhesus-D:
    Sollte sich bei der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung herausstellen, dass Ihre Blutgruppe „Rhesus negativ“ ist, wird Ihnen im Verlauf der Schwangerschaft ein weiterer NIPT angeboten. Hierbei wird die Blutgruppe Ihres Kindes auf den Rhesusfaktor untersucht. Bei bestimmten Konstellationen von mütterlicher und kindlicher Blutgruppe kann es nämlich zu Schwangerschaftskomplikationen kommen, die sich vermeiden lassen, wenn man der Mutter ein bestimmtes Blutprodukt in Form einer Spritze verabreicht. Früher hat man diese Spritze allen Rhesus-negativen Schwangeren gegeben. Der Einsatz des NIPT auf diesem Gebiet sorgt dafür, dass sie mittlerweile nur noch Patientinnen verabreicht wird, die sie auch wirklich benötigen.

  • Wir bieten Ihnen in der Schwangerschaft Zusatzuntersuchungen auf eine Reihe von Infektionserregern an. Diese Untersuchungen sind in Deutschland keine Kassenleistungen, die Kosten müssen Sie daher selbst tragen. Hier erklären wir Ihnen, warum wir die Untersuchungen dennoch als sinnvoll und gerechtfertigt erachten.

    In der Frühschwangerschaft bieten wir Ihnen Blutuntersuchungen auf CMV, Toxoplasmose und Parvovirus B19 an. Dabei handelt es sich um Infektionen, die viele Menschen - häufig unbemerkt - durchmachen. Zum Problem werden können Sie bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft. Dann können die Erreger beim ungeborenen Kind möglicherweise schwerwiegende und bleibende Schäden auslösen.
    Sollten wir zu Beginn des Schwangerschaft feststellen, dass Sie immun gegen die Erreger sind, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Besteht keine Immunität, empfehlen wir Ihnen entsprechende vorkehrende Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen der Blutuntersuchung. Es wird dann überprüft, ob es im Laufe der Schwangerschaft zu einer Infektion gekommen ist. In diesem Fall kann man entsprechende Maßnahmen der Diagnostik und Therapie einleiten.

    CMV: Hier handelt es sich um eine Viruserkrankung, die oft mit unspezifischen Symptomen eines grippalen Infekts oder auch symptomfrei abläuft. Sie wird meist von Kleinkindern übertragen. Sollten Sie CMV-negativ sein oder es ist nicht bekannt, ob sie die Erkrankung schon durchgemacht haben, ist es wichtig, besonders im Umgang mit Kleinkindern Hygienemaßnahmen einzuhalten, um sich während der Schwangerschaft vor einer Übertragung zu schützen. Die Viren werden dabei über alle Körperflüssigkeiten übertragen. Das heißt: Konsequente Händehygiene nach Kontakt mit Urin, Stuhl, Tränen etc., keine Küsse auf den Mund, kein Teilen von Besteck usw.

    Toxoplasmose: Diese Erkrankung wird durch den Parasiten Toxoplasma gondii ausgelöst und verläuft meist völlig unbemerkt. Die Ansteckung erfolgt durch Kontakt mit Katzenkot, kontaminierter Erde oder durch den Konsum von unzureichend gegartem Fleisch oder Wurst. Wichtig daher, falls Sie nicht bereits vor der Schwangerschaft Kontakt zu dem Erreger hatten: Salate und Gemüse gut waschen, Fleisch gut durchgaren, auf Rohwurstprodukte verzichten und Gartenarbeiten oder das Reinigen des Katzenklos nur mit Handschuhen/entsprechender Händehygiene übernehmen.

    Entsprechende ausführliche Informationen zur Vermeidung einer CMV- und Toxoplasmoseübertragung händigen wir Ihnen in der Frühschwangerschaft aus.

    Parvovirus B19 (Ringelröteln): Bei Ringelröteln handelt es sich um eine klassische Kinderkrankheit mit Hautausschlag, die durch das Parvovirus B19 ausgelöst wird. Bei geplanter Schwangerschaft oder in der Frühschwangerschaft ist es sinnvoll, untersuchen zu lassen, ob Sie schon Kontakt zu dem Virus hatten. Eine Erstinfektion mit dem Virus während der Schwangerschaft kann beim Kind zu einer Hämolyse, d.h. zur Zerstörung der roten Blutkörperchen führen – was im Verlust der Schwangerschaft resultieren kann. Wenn bei einer Schwangeren keine Immunität gegen das Virus besteht, sind daher Vorsichtsmaßnahmen angezeigt. Im Falle einer Erstinfektion während der Schwangerschaft muss der Fetus engmaschig überwacht werden; falls erforderlich ist auch eine Therapie im Mutterleib möglich.

    GBS: Gegen Ende der Schwangerschaft bieten wir Ihnen einen Abstrich auf Gruppe-B-Streptokokken, kurz GBS an. Diese Bakteriengruppe ist der häufigste Erreger für schwerwiegende Infektionen Neugeborener. Es kann durch diese Bakterien in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt beispielsweise zu einer Hirnhautentzündung oder eine Sepsis („Blutvergiftung“) des Kindes kommen. Bei bekannter Besiedelung der Vagina mit dem Erreger lässt sich einer Infektion des Neugeborenen während der Geburt vorbeugen, indem der Mutter nach einem Blasensprung oder bei Einsetzen der Wehen ein Antibiotikum verabreicht wird.

Impfungen

  • Die Gruppe der HP-Viren ist Auslöser einer Reihe verschiedener Krebserkrankungen – bei Männern und bei Frauen. Das bekannteste Beispiel der durch HPV ausgelösten Tumoren ist der Gebärmutterhalskrebs. In Deutschland wird für alle Jungen und Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren eine Impfung gegen die „gefährlichsten“ Vertreter der Virusgruppe empfohlen, die für die überwiegende Mehrheit u.a. von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Zusätzlich ist ein Schutz vor Feigwarzen im Impfstoff enthalten, die ebenfalls durch HPV-Stämme verursacht werden. Die Impfung sollte nach Möglichkeit vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfinden. Versäumte Impfungen können bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden – bei manchen Krankenkassen wird die Impfung sogar noch darüber hinaus erstattet.

    Eine Impfung ist sicher und kann im späteren Leben viel Leid ersparen. Nehmen Sie diese Chance für sich oder für Ihr Kind wahr.

  • Die jährliche Grippeschutzimpfung wird in Deutschland saisonal u.a. allen Personen ab 60 Jahren und allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel (bei Risikopatientinnen bereits früher) empfohlen. Schwangere sind anfälliger für Infektionen, und eine schwere Infektion der Atemwege kann aufgrund der körperlichen Veränderungen in der Schwangerschaft schlechter kompensiert werden. Zudem bietet eine Impfung Ihrem Baby nach der Geburt einen gewissen Schutz vor einer eigenen Ansteckung mit Influenza. Gerne bieten wir Ihnen daher entsprechend STIKO-Empfehlung die Impfung gegen Influenza in der Schwangerschaft an.

  • Pertussis oder Keuchhusten ist eine Atemwegserkrankung, die gerade für Neugeborene gefährlich werden kann. Ab der 28. Schwangerschaftswoche empfehlen wir daher allen Schwangeren die Durchführung einer Impfung gegen Pertussis. Durch die Impfung bildet die Schwangere Antikörper, die über die Plazenta aufs Kind übergehen und damit einen sogenannten Nestschutz bieten: Das Kind ist in den ersten Lebenswochen durch die Antiköper vor einer Infektion geschützt. Dafür muss die Schwangere aber unabhängig vom letzten Impfzeitpunkt in jeder Schwangerschaft neu geimpft werden. Zusätzliche Empfehlung: Alle Personen, zu denen Ihr Baby in den ersten Wochen nach der Geburt Kontakt hat, sollten ihren Impfpass überprüfen lassen. Die letzte Impfung gegen Pertussis sollte maximal 10 Jahre zurückliegen, ansonsten wäre eine Impfung rechtzeitig vor der Geburt zu empfehlen.

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